Fakten zur Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum

Das Gesundheits- und ­Notfallzentrum (GNZ) Wattwil hat Pioniercharakter im Kanton St. Gallen. Das Gesundheitsdepartement und die Kantonsregierung haben in den letzten ­Monaten vieles unternommen, um den erfolgreichen Weiterbetrieb des GNZ Wattwil durch die Berit Klinik zu gefährden:

Diskriminierung von Wattwil

Die Rettungsdienste wurden angewiesen, das GNZ aus nicht-medizinischen Gründen zu umfahren. Deshalb wurde das GNZ Wattwil in den ersten drei Quartalen 2023 nur in acht Prozent der Fälle angefahren. So kann das GNZ nicht kostendeckend betrieben werden.

Regeln nachträglich angepasst

Der Berit Klinik als Betreiberin des GNZ werden seit 1. November 2023 keine Vergütungen für Notfallpatienten ausgerichtet, falls sich diese mehr als zwei Nächte dort aufhalten müssen. Das hat keine medizinischen Gründe und widerspricht dem Leistungsvertrag.

Geld vor Gesundheit

Die Regierung plant, die Behandlungsdauer im Leistungsauftrag für GNZ per 1. April 2024 auf zwei Nächte zu begrenzen. Sie kann das selbstständig festlegen. Absicht dahinter ist die Besserstellung der kantonseigenen Spitäler. Die Notfall- und Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum bleibt auf der Strecke. Das müssen wir verhindern!

Mitspracherecht gefährdet

Die GNZ-Standorte wurden bisher mittels Kantonsratsbeschluss festgelegt. Einzig in Wattwil wurde der Auftrag des Kantonsrats schon umgesetzt. Die Regierung möchte nun den Kantonsratsbeschluss aufheben und die Festlegung der GNZ-Standorte faktisch dem kantonalen Spitalverwaltungsrat überlassen.

Das sind Angriffe auf die funktionierende Notfall- und Gesundheitsversorgung im Toggenburg und im ganzen ländlichen Raum des Kantons. Die Regierung möchte mit diesen Massnahmen die eigenen Gesundheitseinrichtungen bevorzugen und vor wirtschaftlichem Druck schützen. Wir müssen diese Entwicklungen verhindern – es geht um unsere Grundversorgung.